19.12.2024

Erster Teilerfolg für Schüler:innenfirmen: Steuerbefreiung nach neuer Umsatzsteuerregelung möglich

News Rechtliches

© Matthias Eimer / DKJS

Seit 2023 sorgt eine Neuregelung im Umsatzsteuergesetz (UStG) für Unsicherheit bei Schüler:innenfirmen und ihren pädagogischen Begleitkräften. Als Folge dieser ergaben sich zahlreiche Fragen, wie Schüler:innenfirmen künftig wirtschaften können, ohne ihren pädagogischen Ansatz zu gefährden. Schüler:innenfirmen in Trägerschaft der Schulfördervereine unterliegen der Kleinunternehmerregelung und sind von der Neuregelung nicht betroffen. Startup Zukunft! griff die Thematik frühzeitig auf und berichtete bereits ausführlich auf dieser Website. Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern setzen wir uns intensiv dafür ein, eine Lösung für Schüler:innenfirmen zu finden, die deren Arbeit nicht beeinträchtigt.

Am 22. November hatte die Bundesregierung bereits eine erneute Verlängerung der Nichtanwendung von § 2 Umsatzsteuergesetz um zwei weitere Jahre beschlossen. Das bedeutet, dass Schülerfirmen bis zum 31.12.2026 entsprechend den bisherigen Regelungen agieren können, sofern ihre zuständigen Schulträger von der Verlängerung Gebrauch machen.

Positive Rückmeldung aus dem Bundesfinanzministerium

Nun hat das Finanzministerium eine positive Rückmeldung gegeben. In einer Stellungnahme heißt es, dass Schüler:innenfirmen und Schüler:innengenossenschaften, die rechtlich unselbstständig und in die Organisationsstruktur der Schule integriert sind, von der Steuerpflicht befreit werden können. Dabei wird auf den § 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG verwiesen, der eine Steuerbefreiung für Umsätze vorsieht, die eng mit dem Schulunterricht verbunden sind. Die Entscheidung ermöglicht es Schüler:innenfirmen, weiterhin unternehmerisches Handeln zu erlernen und wichtige wirtschaftliche Erfahrungen zu sammeln – ohne steuerliche Hürden.

Im Einsatz für Schüler:innenfirmen

Die Stellungnahme folgt einem langen Prozess mit vielen beteiligten Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik, Bildungsverwaltung und natürlich den betroffenen Schulen selbst. Bereits kurz nach Inkrafttreten der Neuregelung gründete Startup Zukunft! eine Arbeitsgemeinschaft, in der sich die in unserem Netzwerk aktiven regionalen Beratungsstellen regelmäßig mit der Thematik auseinandersetzten. Diese setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass Schüler:innenfirmen von der Regelung ausgenommen werden. Gleichzeitig stellten wir Infoblätter für Schulen und Schulfördervereine bereit, organisierten Gespräche mit Fachanwälten und bereiteten eine Stellungnahme und konkrete Reformvorschläge vor, um die Anliegen der Schüler:innenfirmen auf politischer Ebene zu vertreten.

Nach der ersten positiven Rückmeldung muss es nun darum gehen, die Auslegung der Bedingungen zu diskutieren. Das Netzwerk von Startup Zukunft!  der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung wird sich im Interesse der Schüler:innenfirmen aktiv in die Diskussion einbringen, um hoffentlich im nächsten Jahr Handlungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.