14.09.2022
Müssen Schüler:innenfirmen bald Steuern zahlen?
Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die eine Änderung der Umsatzsteuerregelung vorsieht. Die Neuregelung führt dazu, dass bald auch Bund, Länder und Kommunen für einige Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Damit soll verhindert werden, dass private Unternehmer:innen beim Wettbewerb benachteiligt werden.
Schüler:innenfirmen in Trägerschaft des Schulträgers
Da Schüler:innenfirmen, die direkt beim Schulträger (das ist häufig die Kommune) angesiedelt sind, künftig von der Neuregelung betroffen sein werden, beschäftigt sich Startup Zukunft! und seine Partner schon länger mit dem Thema. Im November 2021 haben wir den Wirtschafts- und Bildungsministerien eine Stellungnahme mit Reformvorschlägen vorgelegt, wie Schüler:innenfirmen von der Umsatzsteuer befreit werden können, die von Dr. Dirk Eisolt, einem Anwalt für Steuerrecht, erarbeitet wurden. Bisher zieht das Bundesfinanzministerium diese Vorschläge jedoch nicht in Betracht, da es Schüler:innenfirmen nicht als Bildungs- sondern als Wirtschaftsprojekte ansieht.
Schüler:innenfirmen in Trägerschaft des Schulfördervereins
Schüler:innenfirmen in der wirtschaftlichen Trägerschaft des Schulfördervereins sind von der Neuregelung nicht betroffen. Als eingetragener Verein bildet der Schulförderverein eine eigene Rechtsform. Solange die gesamten Umsätze des Fördervereins unter 22.000 Euro bleiben, greift die sogenannte Kleinunternehmerregelung und es fallen keine Umsatzsteuern an. Erst bei einem größeren Umsatz müssten auch hier Umsatzsteuern abgeführt werden. Nach unseren Erfahrungen hat sich dieses Modell in der Praxis bewährt – auch, weil die Schulfördervereine nah am Schulleben sind.
In den einzelnen Bundesländern werden zudem gerade unterschiedliche Möglichkeiten etabliert, wie Schüler:innenfirmen auch ohne Schulfördervereine bzw. in Trägerschaft der Kommune oder des Landes weiter agieren können. In den meisten Fällen werden die Schüler:innenfirmen darin unterstützt Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Berater:innen in Ihrer Region.